Zuverlässige Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung – seit 1972
Ein Verkehrsunfall – doch die Versicherung des Unfallgegners ist nicht bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer bringt in diesen Fällen die geschädigte Person und den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer möglichst schnell zusammen. So kann im Interesse aller Beteiligten die umgehende und effiziente Schadenregulierung eingeleitet werden. Als gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle ermittelt er schnell und zuverlässig die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – und das bereits seit fast 50 Jahren.
Für eine Auskunft werden lediglich drei Angaben benötigt: das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Schadentag sowie das Unfallland. Unfallgeschädigte und deren Vertreter erreichen den Zentralruf der Autoversicherer kostenfrei an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.
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Zentralruf der Autoversicherer.
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