GDV-DL
Das Service-Center der Autoversicherer
Mofakennzeichen
Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nach einem Schadenfall bei der Suche nach der Versicherungsgesellschaft des Schädigers. Diese kann telefonisch unter (0800) 25 026 00 erfragt oder gleich hier online recherchiert werden.

Diese Internetabfrage richtet sich ausschließlich an Anspruchsteller, die nach einem Schadenfall anhand des  Mofakennzeichens  die zugehörige Versicherungsgesellschaft ermitteln möchten. Wir können Auskünfte zu Mofakennzeichen für das aktuelle Verkehrsjahr (vom 01.03. des laufenden Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres) geben.

Als Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gelten Mofas/Mopeds (Kleinkrafträder), die nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 50 km/h fahren können. Dazu gehören:
  • Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 bereits versichert waren,
  • maschinell angetriebene Krankenfahrstühle.