Autofahrer, die in Länder der Europäischen Union reisen, müssen seit Mai 2004 keine Grüne Karte mehr mitführen. Für alle EU-Mitgliedsstaaten genügt als Versicherungsnachweis das Kfz- Kennzeichen.
Es empfiehlt sich trotzdem die Grüne Karte mit auf Reisen ins Ausland zu nehmen. Wenn’s kracht, finden Sie dort alle wichtigen Versicherungsdaten auf einen Blick und können den EU-Unfallbericht leichter ausfüllen.
Sie ist kostenlos beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich und meist für mehrere Jahre gültig.
Grüne Karte
Die Grüne Karte ist als Versicherungsnachweis noch immer ein hilfreicher Reisebegleiter.
Bestellung EU-Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Reisegepäck. Bestellen Sie kostenlos bis zu drei Unfallberichte.
Unfall im Ausland
Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der ausländischen Versicherung wenden.