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elektronische Versicherungsbestätigung - eVB

Einfacher und effizienter - Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) leistet die Versicherungswirtschaft einen entscheidenden Beitrag zur Vereinfachung von Behördengängen und zur Entlastung der öffentlichen Verwaltung. Die elektronische Versicherungsbestätigung löste 2008 die bis dahin bekannte Papier-Doppelkarte ab. Möchte der Kunde sein Fahrzeug zulassen, technische Änderungen vornehmen oder verlegt er seinen Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk, benötigt er eine eVB von seinem Versicherer.
 
Die eVB wird vom Versicherer zentral bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) gespeichert und zum Abruf durch die Zulassungsbehörde bereitgehalten. Der Kunde erhält lediglich einen alphanumerischen Code, die so genannte VB-Nummer, die er bei der Zulassungsbehörde nennen muss.
 
Die Zulassungsbehörde kann über die VB-Nummer den bei der GDV DL bereitliegenden Datensatz abrufen und die Zulassung durchführen. Manuelle Prüfungen und Eingaben der Versichererdaten sind nicht mehr erforderlich. Alle Zulassungsbehörden sind über das Kraftfahrt-Bundesamt an die GDV DL angebunden.
 
Die GDV DL stellt im Rahmen des eVB-Verfahrens ebenfalls sicher, dass die Zulassungsbehörde darüber informiert wird, wenn der Kunde seine Versicherung wechselt oder der Versicherungsschutz erlischt. Sie garantiert als Clearingstelle aller Versicherer ein sicheres, wettbewerbsneutrales und zukunftsfähiges Verfahren für alle Beteiligten.

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Ihren Ansprechpartner für das eVB-Verfahren erreichen Sie unter evb(at)gdv-dl.de.
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