GDV-DL
Das Service-Center der Autoversicherer
Anfrage zur gegn. Versicherung

Ermittlung der gegnerischen Versicherung nach dem Schadenfall

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners.  Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem in der EWR oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug, wird zusätzlich zum ausländischen Versicherer auch der in Deutschland zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt.

Die von Ihnen gewünschte Auskunft wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Aufgrund der in Deutschland gültigen Datenschutzbestimmungen wird in der Antwortmail das angefragte Kennzeichen nicht genannt. Bitte geben Sie deshalb ein Aktenzeichen in dem dafür vorgesehenen Feld ein.

Bei erweiterten Anfragen bzw. Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter 0180 – 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen) oder unter 040 - 300 330 300.

Für eine erfolgreiche Anfrage sind die nachfolgenden Angaben unerlässlich; insbesondere die fett gedruckten Felder müssen ausgefüllt werden.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Erschleichen einer Auskunft sowie missbräuchliche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.
                                            Hier gelangen Sie zum Formular zur Suche nach der gegnerischen Versicherung.

Unfall im Ausland

In einigen EU-Ländern ist eine direkte Abfrage des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers und des Schadenregulierungsbeauftragten in der Bundesrepublik Deutschland über eine Webseite möglich. Die Links zu den betreffenden Seiten finden Sie nachstehend. Bitte beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer für die über diese Seiten ermittelten Daten und die Inhalte auf diesen Seiten keine Verantwortung übernehmen kann.

Für diese Länder können Sie über die Eingabe des amtlichen Kennzeichens und des Unfalldatums den Versicherer und den Schadenregulierungsbeauftragten ermitteln:
Ist Ihnen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer bereits bekannt, können Sie in den nachfolgend genannten Ländern den Schadenregulierungsbeauftragten in Ihrem Wohnsitzland über die folgenden Websites ermitteln:
                                            Hier gelangen Sie zum Formular zur Suche nach der gegnerischen Versicherung.