Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem in der EWR oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug, wird zusätzlich zum ausländischen Versicherer auch der in Deutschland zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt.
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